Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3112
BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85 (https://dejure.org/1987,3112)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1987 - VII R 47/85 (https://dejure.org/1987,3112)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - VII R 47/85 (https://dejure.org/1987,3112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85
    Mehr ist nicht erforderlich (vgl. Gräber, a.a.O., unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522).
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 118 AO vor, wenn die wesentlichen

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85
    Dies setze nach der Rechtsprechung voraus, daß die veräußerten Gegenstände die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens gewesen seien und der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen (Investitionen) fortführen könne (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17; vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110; vom 27. November 1979 VII R 12/79, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 75, Rechtsspruch 1, und vom 8. Juli 1982 V R 138/81, BFHE 137, 388, BStBl II 1983, 282).
  • BFH, 08.07.1982 - V R 138/81

    Betriebsübernahme - Konkursverfahren - Betriebsgegenstände

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85
    Dies setze nach der Rechtsprechung voraus, daß die veräußerten Gegenstände die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens gewesen seien und der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen (Investitionen) fortführen könne (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17; vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110; vom 27. November 1979 VII R 12/79, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 75, Rechtsspruch 1, und vom 8. Juli 1982 V R 138/81, BFHE 137, 388, BStBl II 1983, 282).
  • BFH, 04.02.1974 - IV R 172/70

    Wesentliche Grundlagen - Hotelbetrieb - Erwerb im ganzen - Haftung

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85
    Dies setze nach der Rechtsprechung voraus, daß die veräußerten Gegenstände die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens gewesen seien und der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen (Investitionen) fortführen könne (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17; vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110; vom 27. November 1979 VII R 12/79, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 75, Rechtsspruch 1, und vom 8. Juli 1982 V R 138/81, BFHE 137, 388, BStBl II 1983, 282).
  • BFH, 28.11.1973 - I R 129/71

    Generalvertretervertrag - Unternehmen - Werkstatt mit Telefonanschluß -

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85
    Dies setze nach der Rechtsprechung voraus, daß die veräußerten Gegenstände die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens gewesen seien und der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen (Investitionen) fortführen könne (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17; vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110; vom 27. November 1979 VII R 12/79, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 75, Rechtsspruch 1, und vom 8. Juli 1982 V R 138/81, BFHE 137, 388, BStBl II 1983, 282).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 11/01

    Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO

    Voraussetzung für eine Unternehmensübertragung im Ganzen ist insofern lediglich, dass der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte Investitionen fortführen könnte (ständige Rechtsprechung; z.B. Urteile des Senats in BFHE 146, 505, BStBl II 1986, 654; in BFH/NV 1988, 479, und in BFHE 171, 27, BStBl II 1993, 700), wenn er dies wollte (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 1993 8 C 20.90, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2453; vgl. auch Urteil des Senats vom 13. Januar 1987 VII R 47/85, BFH/NV 1988, 1), und dass zwischen dem bisherigen Unternehmen und dem vom Erwerber geführten Identität besteht.

    Wenn die Klägerin sich auf das Urteil des Senats in BFH/NV 1988, 1 beruft, verkennt sie, dass dort gerade nicht festgestellt war, dass der Erwerber das Unternehmen ohne bedeutende Investitionen hätte fortführen können.

  • BFH, 11.05.1993 - VII R 86/92

    Der Erwerber eines Grundstücks mit einem an einen Dritten umsatzsteuerpflichtig

    Von der Auffassung, daß die gewerbliche Vermietung eines Grundstücks als "Unternehmen" in Betracht kommt, war der Senat bereits - wenn auch ohne Erörterung und ohne Auswirkung auf das Ergebnis - in seinem Urteil vom 13. Januar 1987 VII R 47/85 (BFH/NV 1988, 1) ausgegangen, mit dem er die Vorentscheidung (FG Bremen, Urteil vom 25. Januar 1985 II K 180/83 K, EFG 1985, 426) bestätigt hatte, zwar darin, daß aus fallbezogenen Gründen keine Übereignung im ganzen vorliege, indessen unter stillschweigender Billigung des rechtlichen Ausgangspunkts der Vorinstanz - Annahme eines (Vermietungs-)"Unternehmens" -.
  • BFH, 21.02.1996 - VII B 243/95

    Erwerb eines "lebenden Unternehmens" - Nichtberücksichtigung einer

    Auch wenn dieses Vorbringen dahingehend ausgelegt wird, das FG habe den im Urteil des Senats vom 13. Januar 1987 VII R 47/85 (BFH/NV 1988, 1) verwendeten Begriff der Investitionen verkannt, und darin die Darlegung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage gesehen wird, vermag der Senat eine die Darlegungspflicht verdrängende Offenkundigkeit der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage nicht zu erkennen.

    Zutreffend hat das FG seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, nach der es an der Lebensfähigkeit des erworbenen Unternehmens fehlt, wenn für den Betrieb selbst im Verhältnis zu seinem Wert erhebliche Investitionen erforderlich sind (vgl. Urteil des Senats in BFH/NV 1988, 1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht